Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Karnatz & Schwarze Bau UG (haftungsbeschränkt)

Stand: Juni 2026


I. Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Karnatz & Schwarze Bau UG (haftungsbeschränkt), Semmelweisstr. 4, 01159 Dresden, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Karnatz (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Bauleistungen, Aus- und Umbauarbeiten, Hausmeisterservice sowie damit verbundene Lieferungen.
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  4. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Sie sind unter www.kas-bau.de/agb abrufbar; auf Wunsch übersenden wir sie auch in Papierform.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

II. Vertragsschluss, Angebote

  1. Kostenvoranschläge und Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind.
  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung der Leistung.
  3. Die Preise in Kostenvoranschlägen beruhen auf einer Einschätzung zum Zeitpunkt der Angebotserstellung unter der Annahme baustellenüblicher Bedingungen und einer Ausführung ohne Unterbrechung. Stellen sich während der Ausführung wesentliche Mehrkosten heraus, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich, bevor die entsprechenden Mehrleistungen ausgeführt werden.
  4. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder Kostenvoranschlag aufgeführt sind, gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang (z. B. Entsorgung von Bauschutt, Stemmarbeiten, Maler- oder Verputzerarbeiten, soweit nicht gesondert beauftragt).

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Verrechnungssätze abgerechnet. Die aktuellen Sätze sind: Arbeitsstunde 51,- € netto.
  3. Rechnungen sind, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben, wie folgt zahlbar: bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen 2 % Skonto, ansonsten innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug.
  4. Bei umfangreicheren Bauvorhaben kann die Vergütung in Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden; Näheres ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
  5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
  6. Fahrt- und Anfahrtskosten sowie Material- und Entsorgungskosten werden, soweit nicht im Angebot pauschal enthalten, gesondert in Rechnung gestellt.

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferte Ware bzw. verbaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).
  2. Wird Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Gegenstände.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber zur Gestattung der Demontage solcher Gegenstände verpflichtet, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Bauwerks ausgebaut werden können; die hierfür entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig und unentgeltlich für angemessene Arbeitsbedingungen am Einsatzort, insbesondere für Zugang, geeignete Lager- und Abstellflächen sowie die Bereitstellung von Strom und Wasser, soweit für die Ausführung erforderlich.
  2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehrkosten, die hierdurch entstehen (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten), trägt der Auftraggeber.

VI. Ausführungsfristen, Termine

  1. Termine und Fristen werden nach Auftragsbestätigung einvernehmlich festgelegt und gelten als annähernd, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (siehe Ziffer XII), berechtigen den Auftragnehmer, die Ausführung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.

VII. Abnahme

  1. Handelt es sich um eine Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB, ist diese nach Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung rechtzeitig an.
  2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  3. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne berechtigten Grund oder nimmt er die Leistung in Gebrauch, ohne förmlich abzunehmen, gilt die Abnahme zwölf Werktage nach Anzeige der Fertigstellung bzw. nach Beginn der Nutzung als erfolgt. Mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

VIII. Mängelrechte, Gewährleistung

  1. Für Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme bereits vorhanden waren und auf den Inhalt des Vertrages zurückgehen, leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB.
  2. Ausgeschlossen sind Mängel, die auf normaler Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung durch den Auftraggeber oder Dritte, oder auf nach Abnahme vorgenommenen Eingriffen beruhen.
  3. Im Mängelfall ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) innerhalb angemessener Frist berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder, bei erheblichen Mängeln, zurücktreten.
  4. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB in einem Jahr ab Abnahme.

IX. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für Schäden an bereits vorhandenen Leitungen, Installationen oder Bauteilen, die infolge nicht erkennbarer Gegebenheiten (z. B. verdeckte Mängel, nicht dokumentierte Leitungsführung) eintreten, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihn kein Verschulden trifft.

X. Kündigung

  1. Dem Auftraggeber steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht nach § 648 BGB zu. In diesem Fall hat er die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits beschaffte, dem Auftrag zuordenbare Materialien zu vergüten; § 648 Satz 2 und 3 BGB bleiben unberührt.

XI. Subunternehmer

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung wie für eigenes Handeln.

XII. Höhere Gewalt

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder vorübergehender Ereignisse, die die Leistung erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, erhebliche Störungen der Materialbeschaffung), hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten.

XIII. Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und den einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen, soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
  2. Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.kas-bau.de/eu-dsgvo.

XIV. Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht, soweit gesetzlich vorgesehen, ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.
  2. Für nach den Wünschen des Verbrauchers individuell angefertigte oder auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  3. Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und wurde er über die Folgen ordnungsgemäß belehrt, erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung.

XV. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
  2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer anerkannten Forderungen zulässig.
  3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, ist hierzu im Einzelfall aber bereit.
  4. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Dresden).
  5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Sitz der Gesellschaft u. Amtsgericht: Dresden, HRB 37523 · USt-IdNr.: DE 316621961 · Geschäftsführer: Felix Karnatz